Die Ausbildung ist von den Bundesländern Hamburg und Schleswig Holstein als Bildungsurlaub anerkannt:
1. Von der Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg, mit Bescheid vom 07.12.2021 (AZ: HI43-3/406-07.5,54518) nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannte Veranstaltung.
2. Gemäß § 17 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) vom 06.03.2012 (GVOBI. SchL-H. S. 282) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellungsverordnung – BiFVO) vom 16. Mai 2017 (GVOBI. SchI.-H. S. 319) als freistellungsberechtigende Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt. Schreiben vom 08.03.2022 (Az WBG/B/26395).