Abschluss

Die Teilnehmer werden institutsintern schriftlich und mündlich zum Ende der Ausbildung geprüft. Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zu dem Titel „Suchttherapeut/Suchttherapeutin – TF“.

In einem Zertifikat, das thema ausstellt, wird der Inhalt der Weiterbildung und deren erfolgreicher Abschluss bescheinigt. Aus dem Zertifikat geht ebenfalls das Tätigkeitsfeld, für das die Weiterbildung qualifiziert, hervor.

(Visited 639 times, 1 visits today)